Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma FOCUS Immobilienmakler GmbH Rabensteinplatz 1, 04103 Leipzig
1. Tätigkeit
Die Focus Immobilienmakler GmbH ist als Immobilienmakler tätig.
Gegenstand der Tätigkeit ist der Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien sowie grundstücksgleiche Rechte.
Die Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der §§ 652 ff. BGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergänzend und gelten als vereinbart, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.
2. Maklervertrag / Textform
Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag in Textform (§ 656a BGB) geschlossen wurde.
Textform ist insbesondere per E-Mail oder sonstiger elektronischer Kommunikation gewahrt.
3. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Sie beruhen auf den uns von Dritten – insbesondere Eigentümern – erteilten Informationen.
Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder sonstige Zwischenverfügungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Weitergabe von Informationen
Sämtliche Angebote, Exposés, Vertragsunterlagen und Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Erfolgt eine unbefugte Weitergabe und kommt infolgedessen ein Vertrag zustande, ist der Empfänger zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5. Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.
Es genügt, dass unsere Tätigkeit mitursächlich für den Vertragsabschluss war.
Der Anspruch bleibt bestehen, auch wenn:
- der Vertrag zu geänderten Bedingungen geschlossen wird,
- der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt,
- der Vertrag durch Rücktritt, auflösende Bedingungen oder Nichtvollzug gegenstandslos wird.
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsstellung, sofern gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde.
6. Provisionshöhe
6.1 Vermietung und Verpachtung
Wohnraumvermietung (privat):
Die Provision richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen (Bestellerprinzip).
Gewerbliche Miet- und Pachtverträge:
– 3,0 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Monatsmiete ist die durchschnittliche monatliche Nettomiete aus der vereinbarten Festlaufzeit, ohne Betriebskosten und ohne Umsatzsteuer.
6.2 Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher
(Einfamilienhäuser & Eigentumswohnungen)
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt:
Die Maklerprovision beträgt insgesamt 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises (brutto, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Die Maklerprovision wird gemäß den §§ 656a–656d BGB hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sofern keine für den Käufer günstigere Regelung getroffen wird.
Der Käufer trägt 50 % der Gesamtprovision (= 3,57 % brutto),
der Verkäufer trägt ebenfalls 50 % der Gesamtprovision (= 3,57 % brutto).
Der jeweilige Provisionsanteil wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
6.3 Verkauf von unbebauten Grundstücken
Beim Verkauf unbebauter Grundstücke ist die Maklerprovision frei vereinbar, unabhängig davon, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Maklerprovision 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises (brutto, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
6.4 Verkauf von Mehrfamilienhäusern und Anlageimmobilien
Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie sonstigen Anlage- und Renditeimmobilien finden die Regelungen der §§ 656a–656d BGB keine Anwendung, da diese Objekte nicht der Eigennutzung dienen.
Die Maklerprovision ist in diesen Fällen frei vereinbar.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Maklerprovision 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises (brutto, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
6.5 Gewerbeimmobilien / Unternehmergeschäfte
Bei Verkäufen von Gewerbeimmobilien oder bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist die Maklerprovision frei vereinbar.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Maklerprovision
Bei einem Kaufpreis bis zu 1.500.000€, 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises (brutto, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Bei einem Kaufpreis über 1.500.000€, 5,00 % des beurkundeten Kaufpreises (brutto, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Die Maklerprovision ist vom Käufer zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
6.6 Klarstellende Abgrenzung
Die gesetzliche Regelung zur hälftigen Teilung der Maklerprovision (§§ 656a–656d BGB) gilt ausschließlich für den Verkauf von:
- Einfamilienhäusern
- Eigentumswohnungen
an Verbraucher.
Für unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Anlage- und Gewerbeimmobilien ist die Provision – soweit gesetzlich zulässig – frei vereinbar.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen,
- uns unverzüglich über Vertragsverhandlungen zu informieren,
- uns über den Abschluss oder das Scheitern eines Vertrages schriftlich zu unterrichten,
- eine Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.
Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein; Termin und Ort sind uns rechtzeitig mitzuteilen.
8. Doppeltätigkeit
Die Focus Immobilienmakler GmbH ist berechtigt, für beide Vertragsparteien entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit gesetzlich zulässig.
9. Haftung
Alle Angaben beruhen auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis, spätestens drei Jahre nach Beendigung des Maklervertrages.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
