18.06.2024

Wer zahlt die Maklercourtage?

Die Zahlung der Maklercourtage ist in Deutschland durch gesetzliche Regelungen und die individuellen Vereinbarungen im Miet- oder Kaufvertrag geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du wissen solltest:

1. Maklercourtage beim Mietverhältnis

  • Mieter oder Vermieter: In der Regel wird die Maklercourtage bei Mietverhältnissen häufig vom Mieter getragen, insbesondere wenn der Mieter den Makler beauftragt hat. Seit dem Gesetz zur Regelung der Maklerprovision (auch als „Bestellerprinzip“ bekannt), das 2015 in Kraft trat, gilt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlen muss.
  • Ausnahmen: Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, kann auch der Vermieter verpflichtet sein, die Courtage zu zahlen.

2. Höhe der Maklercourtage

  • Maximale Höhe: Die Höhe der Maklercourtage ist bei Mietverhältnissen in der Regel auf maximal 2 Monatsmieten (netto, also ohne Nebenkosten) begrenzt. Bei Kaufverträgen kann die Courtage höher sein, liegt jedoch häufig zwischen 3% und 7% des Kaufpreises, je nach Region und Vereinbarung.
  • Netto oder Brutto: Achten Sie darauf, ob die Courtage als Netto- oder Bruttobetrag angegeben ist. Die Mehrwertsteuer wird häufig auf die Courtage aufgeschlagen.

3. Zahlung der Maklercourtage

  • Fälligkeit: Die Courtage wird in der Regel fällig, sobald der Mietvertrag oder Kaufvertrag zustande kommt.
  • Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung erfolgt üblicherweise direkt an den Makler, und es sollte ein entsprechender Zahlungsbeleg ausgestellt werden.

4. Transparente Vereinbarung

  • Maklervertrag: Es ist wichtig, dass im Vorfeld eine klare Vereinbarung zwischen Mieter (oder Käufer) und Makler getroffen wird, die die Höhe der Courtage sowie die Zahlungsmodalitäten regelt.

5. Rechtliche Grundlagen

  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Die Regelungen zur Maklercourtage sind im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, insbesondere in den §§ 652 bis 655.

Fazit

Die Zahlung der Maklercourtage hängt davon ab, wer den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen zahlt der Mieter die Courtage, wenn er den Makler beauftragt hat, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Es ist wichtig, die Höhe der Courtage und die Zahlungsmodalitäten im Vorfeld klar zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden.

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